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Berufungsprozess vom 22.März im Landgericht Cottbus
Vorgeschichte:
Sara wurde vom Amtsgericht Cottbus (Hauptverhandlung vom 29.02.16) für schuldig befunden Diebstahl im geringfügigen Wert begangen zu haben. Das Strafmaß fiel beim Amtsgericht ungewöhnlich hoch aus, anstatt einer normalerweise üblichen Geldstrafe, wurde sie zu zwei Monaten Haft verurteilt. Gegen das Urteil vom Amtsgericht legte sie Berufung ein.
Bei der öffentlichen Berufungsverhandlung waren interessierte Zuschauer*innen starken Eingangskontrollen ausgesetzt: Personalien wurden aufgenommen und Ausweisdokumente kopiert, Zivis und Kripo saßen im Publikum.
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